Erben und Vererben und Vorsorgevollmacht

 

Die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen und der Seniorenarbeitskreis hatten zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und  Erbrecht, Frau Rechtsanwältin Ursula Thanner von der Erbrechtskanzlei Ruby & Schindler, aus Villingen-Schwenningen, eingeladen.

Bürgermeister Hans-Peter Lehmann konnte zu dieser Veranstaltung am Dienstag, den 19. September.2017 im Rathaus-Bürgersaal von Mühlhausen-Ehingen viele interessierte Gäste begrüßen. Ein Zeichen, dass diese Themen bei vielen Menschen eine wichtige Angelegenheit sind. Ein besonderer Willkommensgruß galt der Referentin, Frau Ursula Thanner von der Erbrechtskanzlei Ruby & Schindler, Villingen-Schwenningen

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden eingebüßt hat. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann dies durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Anschließend ging es um das Thema Erben und Vererben und dass es ein großer Fehler sei, kein Testament zu erstellen. Was geschieht nach einem Todesfall ohne Testament? Die Expertin konnte dazu einiges sagen. Ohne Testament gelte die gesetzliche Erbfolge, die oft mit unangenehmen Überraschungen verbunden sei. So erbe bei einem kinderlosen Ehepaar nicht der andere Ehepartner, sondern der Überlebende Erbe zum Beispiel zusammen mit den Schwiegereltern. Auch entstehe bei der gesetzlichen Erbfolge oft eine Erbengemeinschaft, was zu Konflikten führe könne. Ursula Thanner stellte unter anderem die verschiedenen Möglichkeiten einer Testamentserstellung vor, hat jedoch vor dem Abschluss eines Erbvertrags hingewiesen. Ein Testament könne jederzeit zu Lebzeiten widerrufen werden, der Erbvertrag könne jedoch nur mit Zustimmung des Erben wieder aufgehoben werden. Als ein wichtiges Thema entpuppte sich auch die Frage, ob ein Testament handschriftlich oder notariell gemacht werden soll. Auch der Pflichtteil darf nicht unterschätzt werden, so Frau Thanner.

Die Themen Vorsorge, Patientenverfügung und  Erbrecht sind an sich ein trockenes Thema. Frau Thanner konnte mit anonymisierten nachvollziehbaren Fällen und vielen Fragen seitens der Gäste sehr kurzweilig referieren. So gingen nahezu zwei Stunden wie im Flug vorbei.

Zum Abschluss der Veranstaltung bedankte sich Bürgermeister Hans-Peter Lehmann bei Frau Ursula Thanner für das beeindruckende Referat und überreichte ihr eine Orchidee.

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